Stellvertretendes Mitglied
Petitionsausschuss
Alle Bürger können Bitten oder Beschwerden an den Bundestag richten, die im Petitionsausschuss bearbeitet werden. Gleichzeitig kann so auf Seiten der Abgeordneten beobachtet werden, wie sich neue Gesetze oder Gesetzesänderungen auf die Bevölkerung auswirken und ob sie eventuell zu neuen Problemen führen, die dann behoben werden können. In der aktuellen Legislaturperiode vertrete ich die FDP Fraktion als ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss.
Es gibt Einzelpetitionen für persönliche oder öffentliche Petitionen für allgemeine Anliegen. Auch Sie können Petitionen an den Bundestag richten. Dies ist schriftlich, aber seit 2008 auch online als E-Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestags möglich.
