DJIR-SARAI: "Scheinheilige Debatte"

DJIR-SARAI: "Scheinheilige Debatte"

Zur aktuellen Berichterstattung über Spenden an die FDP erklärt der Grevenbroicher FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Bijan Djir-Sarai:

"Der Skandal, der hier von der Opposition herbeigeschrien und von den Medien herbeigeschrieben wird, ist keiner. Ein Skandal ist allerdings die Debatte an sich, die dem Bild der Deutschen Demokratie riesigen Schaden zufügt.

Der behauptete Zusammenhang zwischen Spenden der Substantia AG in den Jahren 2008 und 2009 und der gemeinsamen Forderung von Union und FDP, dem Übernachtungsgewerbe den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zuzugestehen, ist frei erfunden. Die Substantia AG ist - anders als behauptet - an Hotelbetrieben nicht beteiligt.

Richtig ist dafür, dass das Tourismuskonzept der FDP-Bundestagsfraktion schon in der 14. Wahlperiode für diese Ermäßigung eingetreten ist. Die Bundespartei hat diese Forderung in ihrem Programm "Arbeit hat Vorfahrt" zu Bundestagswahl 2005 erstmals und damit lange vor der Spende der Substantia AG aufgenommen. Auch beim Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg im Januar 2006 ist diese Position ebenfalls vertreten worden. Im Landeswahlprogramm 2006 der baden-württembergischen FDP (S. 20) ist diese Forderung aufgeführt. Fazit: Die FDP ist in ihren Entscheidungen nicht wankelmütig und auch nicht käuflich.

Die FDP hat die von der Substantia AG rechtmäßig erhaltenen Spenden entsprechend der Vorschriften zur Parteienfinanzierung bei der Bundestagsverwaltung angezeigt. Die FDP hat sich damit entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung verhalten: In Abschnitt 156 seines Urteil zur Parteienfinanzierung vom 9. April 1992 hat zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich festgehalten, dass "Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig sind. Gefahren für den Prozeß der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben."

Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden ein Nachweis "der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt." Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: "Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung. Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben."

Die Gesetzgebung zur Parteifinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an und ist weltweit vorbildlich.

Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland ist es aber schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen. Deshalb spreche ich auch nicht weiter über Spenden von Automobilherstellern an die SPD kurz vor der Verlängerung der Abwrackprämie oder Spenden aus der Solarwirtschaft an die Grünen. Abschließend bleibt festzuhalten, dass hier eine scheinheilige Debatte durch die Opposition geführt wird, mit dem Ziel der FDP zu schaden."