Bijan Djir-Sarai

Einwanderung gestalten

Einwanderung gestalten

Zu lange ist es seitens der Großen Koalition zu ruhig geblieben bei diesem wichtigen Thema, das Deutschland bewegt. Wir haben uns daher Gedanken gemacht, welchen Rahmen ein Einwanderungsgesetz braucht und haben Eckpunkte eines Einwanderungsgesetzbuches formuliert. Die Fraktion der Freien Demokraten fordert daher in einem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Einwanderungsgesetzbuches (EinwGB) vorzulegen, der auf diesen ganz konkreten Eckpunkten basiert. Darin erläutern wir nicht nur unser Modell der „Vier Türen“, sondern stellen mit dem Instrument der „Musterfeststellung“ auch eine Systeminnovation vor.

Bislang verwaltet die Regierung lediglich den Status quo in der Flüchtlingspolitik. Das wird nicht dem Anspruch gerecht, welchen die Bürgerinnen und Bürger an die Politik haben. Das Ziel der Fraktion der Freien Demokraten ist daher eine strategisch angelegte Zuwanderungspolitik für Deutschland. Hierzu legte die Fraktion im Deutschen Bundestag nun einen Antrag mit konkreten Eckpunkten für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Darin wird präzise unterschieden zwischen Asyl, Flucht und qualifizierter Zuwanderung. Zudem wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, dass diejenigen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, rasch in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können.

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Klarheit in der Migrationspolitik

Das Modell der FDP ist gut zu verdeutlichen am Beispiel von vier Türen. Die erste heißt Asyl: Durch sie kommen jene Menschen herein, die individuell politisch verfolgt werden. Das sind tatsächlich nur wenige.

Die zweite Tür heißt „vorübergehender Schutz für Kriegsflüchtlinge“. Für diese schaffen wir somit einen eigenen Status: einen vorübergehenden humanitären Schutz, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Flüchtlinge sollten nicht durch das Asylverfahren, sondern nach einer Sicherheits- und Identitätsprüfung sofort eine befristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis es in ihrer Heimat wieder sicher ist. So entlasten wir das bisherige System der Asylverfahren massiv. Klar ist dabei die anschließende Rückkehr in die stabilisierte Heimat.

Durch die dritte Tür kommen qualifizierte Zuwanderer: Diese sucht Deutschland aus. Sie müssen sich bewerben. Sie müssen sprachliche sowie berufliche Qualifikationen vorweisen und wandern nicht direkt in das Sozialsystem ein. In unserem Konzept erwerben qualifizierte Einwanderer und auch EU-Bürger, die ihr Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit wahrnehmen, Anspruch auf Sozialleistungen erst nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger oder gleichwertiger selbständiger Tätigkeit. Die Integration dauerhafter Einwanderer sollte mit der Einbürgerung gekrönt werden. Die Vermittlung von Werten, Rechten und Pflichten geht ihr voraus. Zudem sollten Einwanderer zu deutschen Staatsbürgern werden können, ohne ihre Wurzeln aufgeben zu müssen. Dazu muss eine doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich möglich sein.

Die vierte Tür gehe nach außen auf: Alle die, die sich illegal bei uns aufhalten, müssen schnellstmöglich in ihre Heimat zurück. Dafür muss allerdings das Rückkehrmanagement anders aufgestellt werden. Die freiwillige Ausreise muss gezielt gefördert werden und die Voraussetzungen für Abschiebungen müssen verbessert werden, z.B. durch tragfähige Rückführungsabkommen.